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Erbschein in der Türkei (Veraset İlamı) – Praxisleitfaden für Deutsche und deutschsprachige Erben

Wer in der Türkei Vermögen erbt, benötigt in fast allen Fällen einen Erbschein – auf Türkisch Veraset İlamı oder Mirasçılık Belgesi. Dieses Dokument bestätigt die Erbenstellung und ist Voraussetzung für Grundbuchumschreibungen, Bankgeschäfte oder Nachlassabwicklungen. In diesem Beitrag erklären wir den Ablauf, Zuständigkeiten und Besonderheiten für Deutsche, die in der Türkei erben.

Was ist ein Erbschein in der Türkei?

Der türkische Erbschein ist ein gerichtliches oder notarielles Dokument, das feststellt, wer die Erben eines Verstorbenen sind. Er dient als rechtlicher Nachweis im gesamten Nachlassverfahren. Ohne ihn ist kein Eigentumsübergang („Intikal“) im Grundbuch und keine Auszahlung von Konten möglich.

Wie bekommt man einen türkischen Erbschein?

Der Antrag kann in zwei Formen gestellt werden:

  • Beim Notar – wenn die familiären Verhältnisse eindeutig sind und keine Streitfragen bestehen.
  • Beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) – wenn Zweifel bestehen, ausländische Dokumente geprüft oder mehrere Erben beteiligt sind.

Benötigte Unterlagen sind: Sterbeurkunde, Identitätsnachweise, Familienregisterauszug, Vollmacht (bei anwaltlicher Vertretung) sowie beglaubigte Übersetzungen und Apostille. Ein deutsch-türkischer Anwalt sorgt für die vollständige, formgerechte Einreichung.

Wie wird das Erbe in der Türkei aufgeteilt?

Die Aufteilung richtet sich nach dem türkischen Erbrecht. Die wichtigsten Grundsätze:

  • Ehegatte (Erbrecht Türkei Ehefrau): Erbt gemeinsam mit den Kindern oder – falls keine vorhanden sind – mit anderen Verwandten nach gesetzlicher Quote.
  • Kinder (Erbrecht Türkei Kinder): Sind Erben erster Ordnung; sie teilen den Nachlass zu gleichen Teilen.
  • Pflichtteil (Erbrecht Türkei Pflichtteil): Gesetzlich geschützte Mindestquote, die bestimmten Angehörigen zusteht.
  • Testamentarische Verfügung: Möglich, darf Pflichtteilsrechte jedoch nicht vollständig ausschließen.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Erbschein in der Türkei ausstellen lasse?

  • Alle Unterlagen müssen vollständig, beglaubigt und ggf. mit Apostille versehen sein.
  • Wählen Sie das richtige Verfahren (Notar oder Gericht).
  • Beauftragen Sie einen erfahrenen türkischen Erbrechtsanwalt, wenn Sie sich in Deutschland befinden.
  • Planen Sie die Folgeprozesse: Grundbuchumschreibung, Bankfreigabe, Steueranmeldung.

Erben in der Türkei als Deutscher

Als Deutscher oder in Deutschland lebender Erbe können Sie den Antrag auch aus dem Ausland stellen. Eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille genügt meist. Unsere Kanzlei Falke law.tax übernimmt die Koordination sämtlicher Schritte, inklusive Übersetzung, Einreichung und Kommunikation mit dem türkischen Gericht.

Können Ausländer in der Türkei erben?

Ja. Ausländer dürfen in der Türkei erben. Bei Immobilien ist nur in Ausnahmefällen (z. B. militärische Sperrgebiete) eine Beschränkung möglich. In der Praxis können auch Nicht-Türken ihren Erbanspruch geltend machen, sofern alle Dokumente rechtmäßig übersetzt und beglaubigt sind.

Erbrecht Türkei – Verjährung und Fristen

Erbrechtliche Ansprüche verjähren je nach Art unterschiedlich. Typische Fristen:

  • Pflichtteilsansprüche: 10 Jahre ab Kenntnis des Todes und der Enterbung
  • Anfechtung eines Testaments: 1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes
  • Erbschaftssteuer: Innerhalb von 4 Monaten (bei Wohnsitz in der Türkei) bzw. 6 Monaten (im Ausland) anzumelden

Was heißt Erbschein auf Türkisch?

„Veraset İlamı“ oder „Mirasçılık Belgesi“ – beide Begriffe werden synonym verwendet.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Erbschein

  1. Kontaktaufnahme mit einem deutsch-türkischen Anwalt
  2. Einreichung aller Unterlagen (Sterbeurkunde, Ausweise, Apostillen)
  3. Beglaubigte Übersetzungen ins Türkische
  4. Einreichung beim zuständigen Notar oder Friedensgericht
  5. Erhalt des Erbscheins – elektronisch und im Original

FAQ – Häufige Fragen zum Erbschein in der Türkei

Wie bekommt man einen türkischen Erbschein?

Beim Notar oder Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi). Erforderlich sind Sterbeurkunde, Familiennachweis, Ausweise, Apostille und ggf. Vollmacht.

Wie wird das Erbe in der Türkei aufgeteilt?

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch: Ehegatte und Kinder teilen das Erbe entsprechend gesetzlicher Quoten. Gibt es keine Kinder, erben Eltern oder Geschwister.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Erbschein in der Türkei ausstellen lasse?

Zuständigkeit klären, Unterlagen vollständig vorbereiten, Übersetzungen anfertigen, Vollmacht korrekt ausstellen und Folgeprozesse rechtzeitig planen.

Was heißt Erbschein auf Türkisch?

Erbschein heißt auf Türkisch Veraset İlamı oder Mirasçılık Belgesi.

Können Ausländer in der Türkei erben?

Ja, Ausländer dürfen erben. Voraussetzung sind beglaubigte Dokumente und ggf. Zustimmung der zuständigen Behörde bei Immobilien in besonderen Zonen.

Weitere Themen:
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Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi)


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