Snippet (Kurzantwort): Wir unterstützen Gläubiger beim Forderungseinzug in der Türkei – außergerichtlich und gerichtlich – insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen, wenn der Schuldner Vermögen in der Türkei hat oder dorthin umgezogen ist. Typische Fälle sind offene Rechnungen, Darlehen, Schadenersatz, Rückabwicklung nach Vertragsrücktritt (z.B. Kaufvertrag/Online-Kauf), sowie Forderungen aus Handelsgeschäften, Privatgeschäften, Scheck (çek) und Wechsel/Schuldschein (senet). Wir begleiten außerdem Tanıma & Tenfiz (Anerkennung/Vollstreckung deutscher Urteile) und die anschließende Zwangsvollstreckung (İcra).
Wer in Deutschland sitzt, aber einen zahlungsunwilligen Schuldner in der Türkei hat, steht häufig vor denselben Hürden: unklare Zuständigkeiten, Sprach- und Verfahrensbarrieren sowie die Frage, wie schnell und effektiv Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung, Lohnpfändung, Immobilienpfändung, Firmenanteile) möglich sind. Genau an dieser Stelle setzen wir mit einer strukturierten Inkasso- und Prozessstrategie an – je nach Dokumentenlage, Forderungsgrund und Vermögenssituation des Schuldners.
Der Begriff Inkasso Türkei umfasst in der Praxis deutlich mehr als „nur“ unbezahlte Rechnungen. Je nach Konstellation geht es um vertragliche, deliktische oder handelsrechtliche Ansprüche. Häufige Mandate sind:
Entscheidend ist nicht nur der Anspruch selbst, sondern die Frage, ob und wie er in der Türkei durchgesetzt und vollstreckt werden kann. Dazu prüfen wir insbesondere Dokumente, Zustellungsmöglichkeiten, Verjährung, Gerichtsstand sowie die Wahrscheinlichkeit effektiver Vollstreckungsmaßnahmen.
Ein professionelles außergerichtliches Vorgehen ist oft der schnellste und kosteneffizienteste Weg – insbesondere, wenn der Schuldner grundsätzlich zahlungsfähig ist, aber taktisch verzögert. Typische Bausteine sind:
Gerade im grenzüberschreitenden Kontext (Deutschland–Türkei) ist die Tonalität entscheidend: Der Schuldner muss erkennen, dass das Vorgehen nicht „nur ein Inkassobrief“ ist, sondern ein belastbarer Rechtsweg vorbereitet wird.
In der Türkei ist die Zwangsvollstreckung (İcra) ein zentraler Hebel beim Forderungseinzug. Je nach Forderungsgrund und Unterlagen kann ein Verfahren eingeleitet werden, das den Schuldner in kurzer Zeit zu einer Reaktion zwingt (Zahlung oder Widerspruch). Vereinfacht gilt:
In vielen Fällen ist der Unterschied zwischen „jahrelangem Streit“ und „zielgerichteter Durchsetzung“ eine saubere Vorarbeit: richtige Verfahrensart, richtige Zustellung, richtige Dokumente und eine frühe Vermögensstrategie (Konten/Immobilien/Firmen).
Typische Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Forderungseinzugs in der Türkei sind – je nach Einzelfall und Vermögenslage – Kontopfändung, Pfändung von Forderungen, Lohnpfändung, Pfändung/Verwertung von Fahrzeugen sowie Maßnahmen im Grundbuch- und Handelsregisterumfeld (Immobilien, Firmenbeteiligungen).
Ein effektives Inkasso scheitert selten am Anspruch – sondern an fehlender Information. Deshalb ist die Schuldnerermittlung in der Türkei häufig der erste operative Schritt. Je nach Ausgangslage prüfen wir u.a.:
Das Ziel ist eine vollstreckungsnahe Strategie: Nicht nur „Recht haben“, sondern durchsetzbare Schritte definieren, priorisieren und zügig umsetzen.
Für deutsche Gläubiger ist besonders wichtig: Ein deutsches Urteil „wirkt“ in der Türkei nicht automatisch. Häufig ist ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung erforderlich, in der Praxis oft als Tanıma & Tenfiz bezeichnet.
Wir begleiten diesen Prozess in einer klaren Kette:
Gerade bei größeren Beträgen, bei wiederholten Vertragsverletzungen oder bei Schuldnern mit substanziellen Vermögenswerten in der Türkei ist dieser Weg oft wirtschaftlich sinnvoll, weil er die Vollstreckung überhaupt erst eröffnet.
Ein Schwerpunkt, der in der Praxis stark zunimmt, sind Fälle rund um Vertragsrücktritt, Rückabwicklung und grenzüberschreitende Kaufverträge – insbesondere bei „Türkei-Bezug“ durch Lieferanten, Händler oder Plattformen.
Typische Szenarien:
Für die Durchsetzung kommt es darauf an, welche Dokumente vorhanden sind (Bestellung, AGB, Zahlungsnachweise, Chat-/E-Mail-Verlauf, Liefernachweise) und wo der Vertrag erfüllt werden sollte. Auf dieser Basis wird entschieden, ob außergerichtlicher Druck genügt oder ob der gerichtliche Weg in der Türkei (bzw. die Vollstreckung) konsequent eingeleitet werden sollte.
Im türkischen Geschäftsverkehr spielen senet (häufig als Schuldschein/Wechsel genutzt) und çek (Scheck) weiterhin eine erhebliche Rolle – sowohl im B2B- als auch im B2C-Umfeld. Diese Dokumente können – je nach Ausgestaltung – die Durchsetzung erleichtern oder beschleunigen, ersetzen aber nicht die strategische Prüfung.
Wir unterstützen insbesondere bei:
Gerade bei türkischen Handelsgeschäften mit deutschen Gläubigern ist es wichtig, Dokumente nicht nur „vorhanden“ zu haben, sondern so zu verwenden, dass sie prozess- und vollstreckungstauglich sind.
Mandanten erwarten zu Recht eine klare Einschätzung. In der Praxis hängen Dauer und Kosten vor allem ab von:
Wichtig ist: Ein konsequent vorbereitetes Vorgehen erhöht die Chancen erheblich, ersetzt aber keine Garantie. Wir empfehlen daher stets eine strukturierte Erstprüfung, in der Forderungsgrund, Dokumente, Zustellbarkeit und Vollstreckungsoptionen bewertet werden. Auf dieser Basis erstellen wir eine Vorgehens- und Kostenstrategie.
Ja, sofern der Schuldner in der Türkei Vermögen hat oder dort greifbar ist. Je nach Fall erfolgt der Einzug außergerichtlich, über Zwangsvollstreckung (İcra) oder nach Anerkennung/Vollstreckung deutscher Titel (Tanıma & Tenfiz).
Dann muss der Widerspruch – abhängig von der Verfahrensart und Beweislage – durch ein gerichtliches Verfahren beseitigt werden. Genau hier ist eine saubere Dokumentation entscheidend.
Nicht immer. Es kommt darauf an, ob ein deutscher Titel vorliegt und ob dieser in der Türkei als Grundlage der Vollstreckung dienen soll. In vielen Fällen ist Tanıma & Tenfiz der Schlüssel zur Vollstreckung.
Ja. Rückabwicklung und Rückzahlung können durchgesetzt werden, wenn Anspruch und Belege sauber dokumentiert sind (z.B. Vertrag, Zahlungsnachweis, Kommunikation, Fristsetzung).
Ja. Auch bei E-Commerce-Fällen sind außergerichtliche und gerichtliche Schritte möglich. Wichtig sind Beweise (Bestellbestätigung, Zahlungsnachweis, Tracking/Kommunikation).
Sie können – je nach Ausgestaltung – die Durchsetzung erleichtern. Entscheidend ist die formelle und materielle Prüfung sowie die passende Verfahrensstrategie.
Wenn Sie einen Forderungseinzug in der Türkei planen, empfehlen wir eine kurze strukturierte Vorprüfung. Bitte senden Sie uns – soweit vorhanden – Vertrag/Bestellung, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Korrespondenz, bekannte Adressen sowie Informationen zu möglichen Vermögenswerten des Schuldners in der Türkei. Auf dieser Grundlage schlagen wir das effizienteste Vorgehen (außergerichtlich, İcra, Klage, Tanıma & Tenfiz) vor.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden uns innerhalb von 1 Werktag bei Ihnen melden. Oder wenn Sie es eilig haben, rufen Sie uns jetzt an.
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