Inkasso und Forderungseinzug Türkei

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Inkasso und Forderungseinzug in der Türkei – für Unternehmen und Privatpersonen

Snippet (Kurzantwort): Wir unterstützen Gläubiger beim Forderungseinzug in der Türkei – außergerichtlich und gerichtlich – insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen, wenn der Schuldner Vermögen in der Türkei hat oder dorthin umgezogen ist. Typische Fälle sind offene Rechnungen, Darlehen, Schadenersatz, Rückabwicklung nach Vertragsrücktritt (z.B. Kaufvertrag/Online-Kauf), sowie Forderungen aus Handelsgeschäften, Privatgeschäften, Scheck (çek) und Wechsel/Schuldschein (senet). Wir begleiten außerdem Tanıma & Tenfiz (Anerkennung/Vollstreckung deutscher Urteile) und die anschließende Zwangsvollstreckung (İcra).

Wer in Deutschland sitzt, aber einen zahlungsunwilligen Schuldner in der Türkei hat, steht häufig vor denselben Hürden: unklare Zuständigkeiten, Sprach- und Verfahrensbarrieren sowie die Frage, wie schnell und effektiv Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung, Lohnpfändung, Immobilienpfändung, Firmenanteile) möglich sind. Genau an dieser Stelle setzen wir mit einer strukturierten Inkasso- und Prozessstrategie an – je nach Dokumentenlage, Forderungsgrund und Vermögenssituation des Schuldners.


Inhaltsverzeichnis


Welche Fälle wir im Inkasso Türkei typischerweise bearbeiten

Der Begriff Inkasso Türkei umfasst in der Praxis deutlich mehr als „nur“ unbezahlte Rechnungen. Je nach Konstellation geht es um vertragliche, deliktische oder handelsrechtliche Ansprüche. Häufige Mandate sind:

  • Offene Rechnungen aus Lieferung/Leistung, Werkvertrag, Dienstvertrag, Agentur- und Beratungsleistungen.
  • Handelsgeschäfte (B2B), z.B. Warenlieferungen, Maschinen/Anlagen, Ersatzteile, Logistik- und Speditionsfälle.
  • Private Forderungen (Privatdarlehen, Darlehensrückzahlung, Anerkenntnisse, Zahlungsversprechen).
  • Schadenersatz (z.B. Vertragsverletzung, Verzug, Nichterfüllung, Mangelfolgen).
  • Rückabwicklung nach Vertragsrücktritt oder Anfechtung, einschließlich Rückzahlung von Kaufpreis/Anzahlung.
  • E-Commerce / Online-Shopping Türkei, z.B. „Ware nicht geliefert“, „Falsche Ware“, „Rückzahlung verweigert“.
  • Scheck (çek), Wechsel/Schuldschein (senet), handelsübliche Sicherungsdokumente.
  • Schuldner ist in die Türkei umgezogen, hat dort Konten, Immobilien oder Firmenbeteiligungen.

Entscheidend ist nicht nur der Anspruch selbst, sondern die Frage, ob und wie er in der Türkei durchgesetzt und vollstreckt werden kann. Dazu prüfen wir insbesondere Dokumente, Zustellungsmöglichkeiten, Verjährung, Gerichtsstand sowie die Wahrscheinlichkeit effektiver Vollstreckungsmaßnahmen.


Außergerichtlicher Forderungseinzug in der Türkei

Ein professionelles außergerichtliches Vorgehen ist oft der schnellste und kosteneffizienteste Weg – insbesondere, wenn der Schuldner grundsätzlich zahlungsfähig ist, aber taktisch verzögert. Typische Bausteine sind:

  • Juristisch belastbare Zahlungsaufforderung (inkl. Fristsetzung, Verzugsdarstellung, Zinsen/Nebenkosten).
  • Dokumenten- und Beweissicherung (Vertrag, Bestellungen, Lieferscheine, Abnahmen, Korrespondenz, Zahlungsnachweise).
  • Vergleichs- und Ratenzahlungsmodelle, sofern wirtschaftlich sinnvoll und abgesichert (z.B. Anerkenntnis, Sicherheiten, senet).
  • Vorbereitung der Zwangsvollstreckung, falls der Schuldner nicht reagiert (strategische Weichenstellung: Mahnverfahren/İcra oder Klage).

Gerade im grenzüberschreitenden Kontext (Deutschland–Türkei) ist die Tonalität entscheidend: Der Schuldner muss erkennen, dass das Vorgehen nicht „nur ein Inkassobrief“ ist, sondern ein belastbarer Rechtsweg vorbereitet wird.


Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung (İcra Takibi) in der Türkei

In der Türkei ist die Zwangsvollstreckung (İcra) ein zentraler Hebel beim Forderungseinzug. Je nach Forderungsgrund und Unterlagen kann ein Verfahren eingeleitet werden, das den Schuldner in kurzer Zeit zu einer Reaktion zwingt (Zahlung oder Widerspruch). Vereinfacht gilt:

  • Wenn der Schuldner nicht widerspricht, kann das Verfahren in Richtung Pfändung fortgeführt werden.
  • Wenn der Schuldner widerspricht, muss der Widerspruch je nach Fallkonstellation gerichtlich beseitigt werden (Klage/Verfahren zur Aufhebung des Widerspruchs).

In vielen Fällen ist der Unterschied zwischen „jahrelangem Streit“ und „zielgerichteter Durchsetzung“ eine saubere Vorarbeit: richtige Verfahrensart, richtige Zustellung, richtige Dokumente und eine frühe Vermögensstrategie (Konten/Immobilien/Firmen).

Typische Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Forderungseinzugs in der Türkei sind – je nach Einzelfall und Vermögenslage – Kontopfändung, Pfändung von Forderungen, Lohnpfändung, Pfändung/Verwertung von Fahrzeugen sowie Maßnahmen im Grundbuch- und Handelsregisterumfeld (Immobilien, Firmenbeteiligungen).


Schuldner- und Vermögensermittlung in der Türkei

Ein effektives Inkasso scheitert selten am Anspruch – sondern an fehlender Information. Deshalb ist die Schuldnerermittlung in der Türkei häufig der erste operative Schritt. Je nach Ausgangslage prüfen wir u.a.:

  • Handelsregisterdaten (Gesellschaften, Geschäftsführer, Beteiligungen, Adressen).
  • Grundbuch-/Immobilienbezug (wo rechtlich zugänglich und sinnvoll).
  • Hinweise auf Vermögensverschiebungen (z.B. Übertragung an Angehörige, neue Gesellschaften, auffällige Transaktionen).
  • Verknüpfungen zu Arbeitgebern/Projektpartnern, wenn Lohn- oder Forderungspfändungen relevant werden.

Das Ziel ist eine vollstreckungsnahe Strategie: Nicht nur „Recht haben“, sondern durchsetzbare Schritte definieren, priorisieren und zügig umsetzen.


Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile (Tanıma & Tenfiz)

Für deutsche Gläubiger ist besonders wichtig: Ein deutsches Urteil „wirkt“ in der Türkei nicht automatisch. Häufig ist ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung erforderlich, in der Praxis oft als Tanıma & Tenfiz bezeichnet.

Wir begleiten diesen Prozess in einer klaren Kette:

  1. Prüfung des deutschen Titels (Rechtskraft, Zustellung, Entscheidungsinhalt, Übersetzungen).
  2. Verfahrensführung in der Türkei zur Anerkennung/Vollstreckbarerklärung.
  3. Nachgelagerte Zwangsvollstreckung (İcra) auf Grundlage des in der Türkei verwertbaren Titels.

Gerade bei größeren Beträgen, bei wiederholten Vertragsverletzungen oder bei Schuldnern mit substanziellen Vermögenswerten in der Türkei ist dieser Weg oft wirtschaftlich sinnvoll, weil er die Vollstreckung überhaupt erst eröffnet.


Vertragsrücktritt, Rückabwicklung, Online-Shopping Türkei

Ein Schwerpunkt, der in der Praxis stark zunimmt, sind Fälle rund um Vertragsrücktritt, Rückabwicklung und grenzüberschreitende Kaufverträge – insbesondere bei „Türkei-Bezug“ durch Lieferanten, Händler oder Plattformen.

Typische Szenarien:

  • Kaufvertrag mit Türkei-Bezug: Ware mangelhaft, nicht geliefert oder nicht vertragsgemäß – Rücktritt/Schadenersatz.
  • Online-Shopping aus der Türkei: Zahlung erfolgt, Lieferung bleibt aus oder Rückzahlung wird verweigert.
  • Anzahlung / Vorauszahlung bei Maschinen, Fahrzeugen, Möbeln oder Dienstleistungen – Leistung bleibt aus, Rückabwicklung erforderlich.
  • Streit um Vertragsauflösung („Sözleşmeden dönme“) und Rückzahlung bereits erbrachter Leistungen.

Für die Durchsetzung kommt es darauf an, welche Dokumente vorhanden sind (Bestellung, AGB, Zahlungsnachweise, Chat-/E-Mail-Verlauf, Liefernachweise) und wo der Vertrag erfüllt werden sollte. Auf dieser Basis wird entschieden, ob außergerichtlicher Druck genügt oder ob der gerichtliche Weg in der Türkei (bzw. die Vollstreckung) konsequent eingeleitet werden sollte.


Scheck (çek), Wechsel/Schuldschein (senet) und Handelsdokumente

Im türkischen Geschäftsverkehr spielen senet (häufig als Schuldschein/Wechsel genutzt) und çek (Scheck) weiterhin eine erhebliche Rolle – sowohl im B2B- als auch im B2C-Umfeld. Diese Dokumente können – je nach Ausgestaltung – die Durchsetzung erleichtern oder beschleunigen, ersetzen aber nicht die strategische Prüfung.

Wir unterstützen insbesondere bei:

  • Durchsetzung von Forderungen aus Scheck und Wechsel/Schuldschein.
  • Prüfung der formellen Wirksamkeit und Einwendungen.
  • Konzeption von Vergleichslösungen mit abgesicherten Zahlungsplänen (z.B. dokumentiertes Anerkenntnis, zusätzliche Sicherheiten).

Gerade bei türkischen Handelsgeschäften mit deutschen Gläubigern ist es wichtig, Dokumente nicht nur „vorhanden“ zu haben, sondern so zu verwenden, dass sie prozess- und vollstreckungstauglich sind.


Dauer, Kosten, Chancen: realistische Einordnung

Mandanten erwarten zu Recht eine klare Einschätzung. In der Praxis hängen Dauer und Kosten vor allem ab von:

  • Dokumentenlage (Vertrag, Rechnungen, Lieferscheine, Anerkenntnisse, Titel).
  • Reaktionsverhalten des Schuldners (Zahlung, Vergleich, Widerspruch, Prozess).
  • Vermögenslage und Vollstreckbarkeit (Konten, Immobilien, Arbeitgeber, Firmenbeteiligungen).
  • Notwendigkeit von Tanıma & Tenfiz bei deutschen Titeln.

Wichtig ist: Ein konsequent vorbereitetes Vorgehen erhöht die Chancen erheblich, ersetzt aber keine Garantie. Wir empfehlen daher stets eine strukturierte Erstprüfung, in der Forderungsgrund, Dokumente, Zustellbarkeit und Vollstreckungsoptionen bewertet werden. Auf dieser Basis erstellen wir eine Vorgehens- und Kostenstrategie.


FAQ – Inkasso / Forderungseinzug Türkei

Kann ich eine Forderung aus Deutschland in der Türkei eintreiben?

Ja, sofern der Schuldner in der Türkei Vermögen hat oder dort greifbar ist. Je nach Fall erfolgt der Einzug außergerichtlich, über Zwangsvollstreckung (İcra) oder nach Anerkennung/Vollstreckung deutscher Titel (Tanıma & Tenfiz).

Was passiert, wenn der Schuldner dem Mahnverfahren in der Türkei widerspricht?

Dann muss der Widerspruch – abhängig von der Verfahrensart und Beweislage – durch ein gerichtliches Verfahren beseitigt werden. Genau hier ist eine saubere Dokumentation entscheidend.

Ist Tanıma & Tenfiz immer erforderlich?

Nicht immer. Es kommt darauf an, ob ein deutscher Titel vorliegt und ob dieser in der Türkei als Grundlage der Vollstreckung dienen soll. In vielen Fällen ist Tanıma & Tenfiz der Schlüssel zur Vollstreckung.

Kann ich wegen Vertragsrücktritt (sözleşmeden dönme) Geld aus der Türkei zurückfordern?

Ja. Rückabwicklung und Rückzahlung können durchgesetzt werden, wenn Anspruch und Belege sauber dokumentiert sind (z.B. Vertrag, Zahlungsnachweis, Kommunikation, Fristsetzung).

Gilt das auch bei Online-Shopping aus der Türkei?

Ja. Auch bei E-Commerce-Fällen sind außergerichtliche und gerichtliche Schritte möglich. Wichtig sind Beweise (Bestellbestätigung, Zahlungsnachweis, Tracking/Kommunikation).

Welche Rolle spielen senet und çek?

Sie können – je nach Ausgestaltung – die Durchsetzung erleichtern. Entscheidend ist die formelle und materielle Prüfung sowie die passende Verfahrensstrategie.


Kontakt und Ersteinschätzung

Wenn Sie einen Forderungseinzug in der Türkei planen, empfehlen wir eine kurze strukturierte Vorprüfung. Bitte senden Sie uns – soweit vorhanden – Vertrag/Bestellung, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Korrespondenz, bekannte Adressen sowie Informationen zu möglichen Vermögenswerten des Schuldners in der Türkei. Auf dieser Grundlage schlagen wir das effizienteste Vorgehen (außergerichtlich, İcra, Klage, Tanıma & Tenfiz) vor.


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