Der Erwerb, die Verwaltung oder die Veräußerung einer Immobilie in der Türkei ist für viele Ausländer mit zahlreichen rechtlichen Fragen verbunden.
Ob es sich um den Kauf einer Ferienwohnung an der Küste, ein Baugrundstück in Istanbul oder um die Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Erbschaft handelt – ohne fachkundige Unterstützung ist das Risiko hoch.
Unser Team von Falke law.tax begleitet deutschsprachige Mandanten umfassend bei allen Schritten und sorgt für rechtliche Sicherheit.
In der Türkei müssen Immobiliengeschäfte beim Notar und insbesondere beim Tapu Sicil Müdürlüğü (Grundbuchamt) abgewickelt werden.
Fehler in Verträgen, fehlende Genehmigungen oder offene Grundbuchlasten können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.
Ein deutschsprachiger Anwalt stellt sicher, dass Ihre Investition rechtlich abgesichert ist und alle Schritte transparent und nachvollziehbar erfolgen.
Unsere Kanzlei ist auf die Begleitung internationaler Mandanten spezialisiert.
Wir sprechen Ihre Sprache, kennen die Unterschiede zwischen deutschem und türkischem Recht und kombinieren unsere Expertise im Immobilienrecht mit fundiertem steuerlichem Wissen.
Dadurch können wir Sie nicht nur beim Erwerb einer Immobilie unterstützen, sondern auch bei der langfristigen steuerlichen Planung in der Türkei.
Viele Mandanten möchten ein Ferienhaus an der Küste, eine Eigentumswohnung in Istanbul oder ein Baugrundstück erwerben.
Dabei geht es oft um Fragen der Kaufvertragsprüfung, die Überprüfung von Belastungen im Grundbuch (Tapu) sowie um die Abwicklung des gesamten Erwerbsprozesses vor dem
Tapu Sicil Müdürlüğü.
Wir sorgen dafür, dass keine versteckten Risiken bestehen und dass die Übertragung rechtssicher erfolgt.
Die Tapu Harcı (Grunderwerbssteuer) liegt in der Regel bei 4 % und wird oft zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Hinzu kommen laufende Kosten wie Grundsteuer oder die Besteuerung von Mieteinnahmen.
Unsere Kombination von Rechts- und Steuerberatung ermöglicht eine optimale Gestaltung.
Siehe dazu auch unseren Bereich Steuerrecht.
Ausländer können in der Türkei Immobilien erwerben, allerdings gibt es Einschränkungen (z. B. militärische Sperrzonen).
Wir prüfen individuell, ob Ihr Kauf zulässig ist, und übernehmen alle Formalitäten für den Grundbucheintrag.
Bei einer Erbschaft sind ein türkischer Erbschein und eine Anmeldung beim Tapu-Amt erforderlich.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung, inklusive Intikal-Verfahren und steuerlicher Beratung.
Mehr dazu in unserem Bereich Erbrecht.
Konflikte entstehen häufig bei Bauleistungen, verspäteten Fertigstellungen oder unklaren Eigentumsverhältnissen.
Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht oder versuchen zunächst eine gütliche Einigung.
Frühzeitige anwaltliche Beratung kann teure Prozesse vermeiden.
Diese Beispiele zeigen, dass der Immobilienerwerb oder die Verwaltung von Immobilien in der Türkei stets gut vorbereitet sein sollte.
Unsere deutschsprachigen Anwälte für Immobilienrecht in Istanbul und Izmir beantworten nicht nur diese häufigen Fragen, sondern begleiten Sie umfassend – von der ersten Anfrage bis zur sicheren Eintragung im Grundbuch.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie ähnliche Anliegen haben oder eine individuelle Beratung wünschen.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden uns innerhalb von 1 Werktag bei Ihnen melden. Oder wenn Sie es eilig haben, rufen Sie uns jetzt an.
+90 (212) 945 52 52
info@falke.com.tr Mon – Fri 09:00-17:00
