Erbrecht in der Türkei – Deutschsprachige Rechtsberatung für internationale Nachlassangelegenheiten

Das Erbrecht in der Türkei stellt ausländische Staatsbürger und im Ausland lebende Erben oft vor komplexe rechtliche und praktische Herausforderungen. Wer als deutsche oder internationale Privatperson Vermögen in der Türkei besitzt – etwa Immobilien, Bankguthaben oder Unternehmensanteile – muss sich mit unterschiedlichen rechtlichen Systemen, Verfahrensvorschriften und kulturellen Besonderheiten auseinandersetzen. Unsere Kanzlei Falke Law Tax in Istanbul bietet Ihnen dabei umfassende deutschsprachige Beratung und Vertretung in allen Fragen des türkischen und internationalen Erbrechts.

Wir begleiten Mandanten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern bei der Erstellung von Testamenten, der Abwicklung von Nachlässen, der Ermittlung von Erben, der Übertragung von Immobilien sowie bei steuerlichen und gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, Ihren Nachlass in der Türkei rechtssicher, effizient und transparent abzuwickeln – unabhängig davon, ob Sie Erblasser, Erbe oder Miterbe sind.


1. Grundlagen des türkischen Erbrechts

Das türkische Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) geregelt und basiert auf den Grundprinzipien des kontinentalen Rechts. Es legt fest, wie das Vermögen einer verstorbenen Person verteilt und welche Rechte und Pflichten die Erben haben. Das System unterscheidet zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (durch Testament oder Erbvertrag).

Während sich die Grundsätze mit dem deutschen Recht teilweise ähneln, bestehen entscheidende Unterschiede bei Formvorschriften, Pflichtteilsrechten und der steuerlichen Behandlung. Eine professionelle Begleitung durch erfahrene, zweisprachige Anwälte ist daher unverzichtbar, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.

1.1 Gesetzliche Erbfolge

Fehlt ein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese sieht eine klare Reihenfolge vor:

  • Erste Ordnung: Kinder und deren Nachkommen
  • Zweite Ordnung: Eltern und deren Nachkommen
  • Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen
  • Vierte Ordnung: Urgroßeltern und entferntere Verwandte

Der überlebende Ehepartner ist in jeder Ordnung miterbberechtigt. Sein Anteil richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft zu den übrigen Erben. Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, fällt der Nachlass an den Staat.

1.2 Gewillkürte Erbfolge – Testament und Erbvertrag

Ein Testament ermöglicht es, den Nachlass individuell zu gestalten. In der Türkei existieren drei anerkannte Testamentsformen:

  • Eigenhändiges Testament: handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben.
  • Notarielles Testament: vor einem Notar oder zuständigen Beamten errichtet.
  • Testament vor Zeugen: in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, Gefahrensituation) vor zwei Zeugen.

Ein Testament muss die strengen Formvorschriften erfüllen, sonst kann es angefochten oder für ungültig erklärt werden. Für ausländische Erblasser gilt: Ein im Ausland erstelltes Testament ist in der Türkei grundsätzlich wirksam, wenn es den Formvorschriften des Errichtungsortes entspricht und ordnungsgemäß übersetzt sowie mit Apostille versehen ist.

1.3 Pflichtteil und Enterbung

Das türkische Erbrecht schützt die engsten Familienangehörigen durch das Pflichtteilsrecht. Kinder, Ehegatten und Eltern können nicht vollständig enterbt werden; ihnen steht ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Nachlass zu. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser – kann dieser Pflichtteil entzogen werden. Unsere Kanzlei berät Sie dazu, wie Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, berechnet oder vermieden werden können.


2. Internationale Nachlassfälle und grenzüberschreitende Erbfälle

Immer häufiger betrifft das Erbrecht Fälle mit internationalem Bezug. Viele unserer Mandanten leben in Deutschland oder in der Schweiz, besitzen jedoch Immobilien, Bankkonten oder Beteiligungen in der Türkei. In diesen Fällen stellt sich stets die Frage: Welches Recht gilt – türkisches oder ausländisches?

2.1 Anwendbares Recht

Nach türkischem Internationalen Privatrecht richtet sich das Erbrecht grundsätzlich nach dem Heimatrecht des Erblassers. Für in der Türkei belegene Immobilien gilt jedoch immer das türkische Recht. Das bedeutet, dass der bewegliche Nachlass (z. B. Bankguthaben, Wertpapiere) nach dem Heimatrecht, unbewegliches Vermögen (Immobilien, Grundstücke) jedoch nach türkischem Recht behandelt wird.

2.2 Konflikte zwischen verschiedenen Rechtsordnungen

Wenn das deutsche und das türkische Recht gleichzeitig Anwendung finden, kann es zu Überschneidungen kommen – etwa bei der Anerkennung von Testamenten oder der Ermittlung von Erbquoten. Falke Law Tax analysiert in jedem Einzelfall, welches Recht maßgeblich ist, und koordiniert die Verfahren, damit keine Doppelregelungen oder Fristversäumnisse entstehen.

2.3 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

Ein im Ausland erteilter Erbschein oder ein gerichtliches Nachlassurteil entfaltet in der Türkei erst Wirkung, wenn es durch ein türkisches Gericht im Rahmen des sogenannten Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens bestätigt wurde. Wir übernehmen für Sie sämtliche Schritte dieses Prozesses – von der Beschaffung beglaubigter Urteile über Übersetzungen und Apostillen bis hin zur gerichtlichen Anerkennung.


3. Nachlassabwicklung in der Türkei – Verfahren und Praxis

Die Abwicklung eines Nachlasses in der Türkei umfasst eine Reihe formaler Schritte. Diese unterscheiden sich deutlich von deutschen Verfahren und erfordern genaue Kenntnisse des türkischen Verfahrensrechts. Unsere Kanzlei begleitet Sie in jeder Phase – von der Antragstellung bis zur Eigentumsübertragung.

3.1 Erbschein (Vererbungsbescheinigung)

Um über Nachlassvermögen verfügen zu können, benötigen Erben einen Erbschein, der von einem türkischen Gericht oder Notar ausgestellt wird. Er weist die Erben und ihre Erbquoten offiziell nach. Ohne diesen Nachweis ist kein Zugriff auf Bankkonten oder Grundbucheinträge möglich.

3.2 Immobilien und Grundbuch

Für Immobilien in der Türkei ist nach Ausstellung des Erbscheins eine Umschreibung im Grundbuchamt erforderlich. Wir bereiten alle Dokumente vor, koordinieren Übersetzungen und vertreten Sie gegenüber den zuständigen Behörden. Auch bei Streitigkeiten zwischen Miterben übernehmen wir die Kommunikation und – falls nötig – gerichtliche Vertretung.

3.3 Banken und Konten

Banken geben Nachlassguthaben nur nach Vorlage des türkischen Erbscheins frei. Zusätzlich müssen steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. Falke Law Tax führt die gesamte Korrespondenz mit den Banken und sorgt dafür, dass die Auszahlung korrekt und rechtskonform erfolgt.

3.4 Nachlassverbindlichkeiten

Erben treten grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Dazu zählen auch Schulden oder anhängige Verpflichtungen. Wer solche Risiken vermeiden möchte, kann die Erbschaft innerhalb einer gesetzlichen Frist ausschlagen. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und erklären die formgerechte Vorgehensweise.


4. Erbschaftssteuer und steuerliche Aspekte

In der Türkei unterliegen Erbschaften und Schenkungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Höhe hängt vom Wert des Nachlasses und vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Es gelten progressive Steuersätze mit Freibeträgen, die regelmäßig angepasst werden. Ausländische Erben sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn sich das Vermögen in der Türkei befindet.

Da es kein spezielles Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei im Bereich der Erbschaftssteuer gibt, prüfen wir in jedem Einzelfall, wie sich eine mögliche Doppelbesteuerung vermeiden lässt. Oft können Anrechnungs- oder Befreiungstatbestände genutzt werden. Unsere Kanzlei erstellt individuelle steuerliche Nachlassstrategien für Privatpersonen und Familien.


5. Dokumentation und Formalitäten

Für die Anerkennung und Durchführung eines Nachlassverfahrens sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

  • Internationale Sterbeurkunde (mit Apostille)
  • Personenstandsunterlagen (Geburts- und Heiratsurkunden)
  • Nachweise über Vermögen (Grundbuchauszüge, Bankunterlagen, Unternehmensbeteiligungen)
  • Erbschein oder gerichtliche Entscheidungen aus dem Ausland
  • Beglaubigte Übersetzungen aller Unterlagen durch vereidigte Übersetzer

Unsere Kanzlei übernimmt die vollständige Dokumentenorganisation, Übersetzung, Beglaubigung und Einreichung bei den zuständigen Behörden. So stellen wir sicher, dass alle Formalitäten lückenlos und fristgerecht erfüllt werden.


6. Typische Problemfelder in der Praxis

  • Fehlende oder widersprüchliche Testamente – unterschiedliche Versionen führen zu Anfechtungen.
  • Unklare Eigentumsverhältnisse – häufig bei älteren Immobilien oder nicht registrierten Grundstücken.
  • Uneinigkeit zwischen Miterben – wir vermitteln und gestalten verbindliche Vereinbarungen.
  • Versäumte Steuer- oder Anmeldefristen – kann zu erheblichen Verzögerungen führen.
  • Probleme mit Apostillen und Übersetzungen – oft Ursache für Anerkennungsverzögerungen.

Falke Law Tax kennt diese Situationen aus der täglichen Praxis und sorgt durch vorausschauende Planung und zweisprachige Kommunikation für einen reibungslosen Ablauf.


7. Unsere Leistungen im Überblick

  • Rechtsberatung im türkischen und internationalen Erbrecht
  • Gestaltung, Prüfung und Übersetzung von Testamenten
  • Beantragung und Durchsetzung von Erbscheinen
  • Nachlassabwicklung in der Türkei
  • Koordination mit ausländischen Behörden und Notaren
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • Steuerliche Beratung und Nachlassoptimierung
  • Rechtliche Betreuung bei Immobilienübertragungen
  • Zweisprachige Kommunikation und Dokumentation (Deutsch/Englisch)

8. Warum Falke Law Tax?

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung internationaler Erbfälle mit Bezug zur Türkei. Wir vereinen fundiertes juristisches Wissen mit interkultureller Kompetenz und bieten unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen für jede Nachlasssituation.

  • Fachliche Expertise: Tiefgehende Kenntnisse des türkischen und internationalen Erbrechts.
  • Zweisprachige Betreuung: Alle Verfahren werden auf Deutsch und Englisch geführt.
  • Effizienz & Transparenz: Klare Abläufe, verständliche Kostenstruktur und feste Ansprechpartner.
  • Internationale Kooperation: Zusammenarbeit mit Notaren, Steuerberatern und Kanzleien in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Falke Law Tax – Ihr deutschsprachiger Anwalt für Erbrecht in der Türkei

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des türkischen Erbrechts – von Testament und Pflichtteil bis hin zur steuerlichen und gerichtlichen Nachlassabwicklung. Unsere zweisprachige Kanzlei begleitet Sie strukturiert, persönlich und transparent durch den gesamten Prozess.

  • Individuelle Nachlassstrategie und rechtssichere Umsetzung
  • Erbschein, Grundbuch, Steuer und Banken – alles aus einer Hand
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden in der Türkei
  • Kompetente, zweisprachige Begleitung für internationale Mandanten

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