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Aralık 2014
Gesellschaften (Firmen) sind in der Türkei qua Gesetz verpflichtet, Handelsbücher zu führen, um Ihre Verwaltungs- und Finanzsituation zu belegen sowie ihre Handelsbeziehungen nachzuweisen.  Um rechtlich Bestand zu haben sind diese Bücher wiederum jeweils zum Geschäftsjahresschluss oder vorbestimmten anderen Terminen notariell mit der Abschluss- und Eröffnungsbeglaubigung zu versehen,  . Eine Liste der jeweilig einschlägigen Termine ist...
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